Vorgehensweise bei Optionsmaßnahmen

Maßnahmen der BAGeschlossen Bundesagentur für Arbeit, die länger als ein Jahr sind, werden häufig anfangs für ein Jahr bewilligt. Anschließend haben bei Bedarf die Vertragspartner die Option, die Maßnahme ein oder zweimal zu verlängern.

z.B. ausbildungsbegleitende Hilfen:

Maßnahmezeitraum: 01.08.2017- 31.07.2018
1. Option: 01.08.2018- 31.07.2019
2. Option: 01.08.2019- 31.07.2020

Die Maßnahme findet also real im Zeitraum 01.08.2013 - 31.07.2016 statt, wird aber verwaltungstechnisch in 3 Maßnahmen aufgeteilt.

Bei der Dokumentation solcher Maßnahmen in Qualli.life stellen sich häufig die Fragen, wie diese organisatorisch dargestellt werden sollen und welche Arbeiten beim "Maßnahmewechsel" durchgeführt werden müssen.

Bei den folgenden Empfehlungen handelt es sich um einen freiwilligen Service. Die Aussagen beziehen sich auf Erfahrungswerte. Es werden keine etwaige Sonderfälle und lokale Gegebenheiten berücksichtigt. Der Softwareanbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Befolgen dieser Empfehlungen entstehen.

Eine erste grundsätzliche Entscheidung, die getroffen werden muss, lautet:

Wird bei der Maßnahme die elektronische Maßnahmeabwicklung der BA (EMAWGeschlossen Elektronische Maßnahmeabwicklung (Verfahren, das die Art und Weise der Datenübertragung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bildungsträger beschreibt) Aussprache: emaw) eingesetzt?

 

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