Anmeldung von AGH-Teilnehmern

Um den Tn Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. in Qualli.life zu übernehmen, bewegen Sie wiederum die Maus über den Tn und betätigen Sie auf der rechten Seite die Schaltfläche "Teilnehmer zuweisen". Es erscheint der "Assistent: EMAW
Elektronische Maßnahmeabwicklung
(Verfahren, das die Art und Weise der Datenübertragung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bildungsträger beschreibt)
Aussprache: emaw-Teilnehmerzuweisung":
Die vollständige Funktionsweise dieses Assistenten wird im Kapitel "Neuen Teilnehmer anlegen" erläutert. Beachten Sie dieses und das folgende Kapitel auch, wenn Sie den Tn vorab bereits angelegt haben oder dieser bereits an einer anderen Maßnahme bei Ihrem Unternehmen teilgenommen hat.
Im Normalfall ist der Tn noch nicht auf Ihrer Qualli.life-Datenbank angelegt und Sie betätigen die Schaltfläche "Als neuen Teilnehmer anlegen":
Sofern Ihnen weitere Daten vorliegen, können Sie diese in den Tn-Stammdaten vervollständigen (TEILNEHMER→Stammdaten).
Nach Abschluss des Assistenten wird der Tn in die AGH Arbeitsgelegenheiten
(Verfahrensweig 06)-Maßnahme eingebucht und erhält den Status "Wartet". Sie können die Angaben zum Tn im Programmbereich Maßnahmedaten (siehe auch "Teilnahmeverlauf") einsehen. Hier finden Sie auch die mit der Anmeldung übermittelten AGH-Daten (Beruf, Einsatzstelle, Mae
Mehraufwandsentschädigung, Wochenstunden) und Arbeitszeiten.

Die gE gemeinsame Einrichtung
Nach § 6d SGB II wird mit „Jobcenter“ der zugelassene kommunale Träger (Optionskommune) oder die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II der Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger bezeichnet.
Die Anbindung von AGH-Maßnahmen an eM@w richtet sich ausschließlich an die gemeinsamen Einrichtungen. erwartet nun Ihrerseits eine Rückmeldung. Dabei ist zu entscheiden, ob der Tn an der Maßnahme teilnimmt oder nicht. Sobald diese Entscheidung vorliegt, starten Sie den Assistenten für Maßnahmeänderungen (ZAUBERSTAB-Schaltfläche in den Maßnahmedaten):
Auf der ersten Assistentenseite betätigen Sie die Schaltfläche "Rückmeldung an die BA Bundesagentur für Arbeit senden".
In Qualli.life finden Sie als Empfänger für den Austausch von Daten im Rahmen der elektronischen Maßnahmeabwicklung immer den Begriff "BA", auch wenn dies in vielen Fällen eine gE, also ein Jobcenter, eine ARGE Arbeitsgemeinschaft
(Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und Kommunen, auch als Jobcenter bezeichnet) oder anderweitige Einrichtung ist. Die Daten werden grundsätzlich an die BA geliefert und dort an die korrekten Empfänger verteilt.
Entscheiden Sie dann, ob der Tn teilnimmt oder nicht:

Im Fall einer Teilnahme, betätigen Sie die Schaltfläche "Zustimmung zur Teilnahme an der Maßnahme":
Auf dieser Seite können Sie das Arbeitszeitmodell und andere Werte ändern. Die Änderungen werden an die gE übermittelt.
Beachten Sie, dass Änderungen am Arbeitszeitmodell oder Förderzeitraum auch zu einer Ablehnung seitens der gE führen können.
Wenn Sie Änderungen in der Zusage durchführen, werden diese nicht in den Programmbereich "Maßnahmedaten→Arbeitszeiten" übernommen. Dies geschieht erst, wenn die gE der Teilnahme zustimmt.
Normalerweise kann jeder EMAW-Nachricht eine Bemerkung hinzugefügt werden. Dieses Feld ist bei allen AGH-Nachrichten deaktiviert, da eine Übermittlung von anderen Daten, außer den vorgegebenen Feldern, einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zur Folge haben kann.
Dieses Verhalten wurde eingeführt, um dem fachlichen Infopaket der BA zu entsprechen.
Bestätigen Sie am unteren Dialogrand die Richtigkeit der Daten und beenden Sie den Assistenten. Die Nachricht wird dann erstellt und an die gE gesendet.

Sollte der Tn nicht an der Maßnahme teilnehmen, betätigen Sie im obigen Maßnahmeassistenten die Schaltfläche "Ablehnung der Teilnahme an der Maßnahme". Wählen Sie im nächsten Fenster Ihre weitere Vorgehensweise aus.
Die Absage muss begründet werden. Zur Auswahl stehen feste Gründe. Andere Gründe sind nicht erlaubt.
Bestätigen Sie am unteren Dialogrand die Richtigkeit der Daten und beenden Sie den Assistenten. Die Nachricht wird dann erstellt und an die gE gesandt.
Im Falle einer Absage ist der Prozessablauf beendet und der Tn abgemeldet. Es folgen keine weiteren Nachrichten. Der Tn kann nur mit Hilfe einer erneuten Anmeldung seitens der gE in den Prozess wieder aufgenommen werden.

Ihre Zusage wird von der gE geprüft. Daraufhin wird von der gE wiederum eine Zusage und Absage übermittelt. Die Zusage bestätigt endgültig die Teilnahme an dieser Maßnahme. Eine Absage, die auch eine Begründung enthält, beendet wieder den Prozessablauf.
Sofern eine Zusage seitens der gE eingetroffen ist, stellt sich diese im EMAW-Verlauf wie folgt dar:
Beachten Sie, dass die AGH-Zusage durch die gE nicht zwangsläufig Ihrer eigenen Zusage zugeordnet werden muss.
Verarbeiten Sie die Zusage, indem Sie im Anzeigebereich der Zusage auf "Nachricht verarbeiten" klicken.
Etwaig geänderter Förderzeitraum oder geänderte Arbeitszeitmodelle werden übernommen. Es erscheint folgender Dialog:
I.d.R. muss nun der in Qualli.life übliche Eintrittsprozess durchgeführt werden. Hierfür ist der Maßnahmeassistent aus dem Programmbereich "Maßnahmedaten" verantwortlich. Wenn Sie möchten, dass dieser Assistent sofort ausgeführt wird, klicken Sie auf JA, ansonsten auf NEIN.
Der Eintritt in die Maßnahme sollte erst durchgeführt werden, wenn die Maßnahme beginnt bzw. begonnen hat, da hierdurch der Teilnahmestatus des Tn auf "Aktiv" gesetzt wird.
Wenn Sie sich für JA entschieden haben, erscheint der Maßnahmeassistent. Dieser ist bereits vorkonfiguriert, sodass nur noch das Eintrittsdatum und das planmäßige Ausstiegsdatum angegeben werden müssen:
Geben Sie die Daten ein, klicken Sie auf "Weiter" und beenden Sie den Assistenten.
Der Abschluss der Anmeldung wird bestätigt:
Damit ist der Anmeldeprozess abgeschlossen.
Während der AGH-Maßnahme werden zum Tn keine weiteren Daten ausgetauscht.
Auch zum Ende der Maßnahme erfolgt keinerlei Datenaustausch, es sei denn, die Maßnahme endet nicht planmäßig.