Vorzeitiger Austritt aus der AGH

Der vorzeitige Austritt eines TnGeschlossen Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. kann durch die gEGeschlossen gemeinsame Einrichtung Nach § 6d SGB II wird mit „Jobcenter“ der zugelassene kommunale Träger (Optionskommune) oder die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II der Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger bezeichnet. Die Anbindung von AGH-Maßnahmen an eM@w richtet sich ausschließlich an die gemeinsamen Einrichtungen. oder den Träger initiiert werden.