Verlängerung der Phase I (AsA)

Dieses Ereignis gilt ausschließlich für den Verfahrenszweig 10 (AsAGeschlossen Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III (Verfahrenszweig 10) - Assistierte Ausbildung). Hiermit können Sie eine Verlängerung der ersten Phase (Vorbereitungsphase) beantragen.

Das Ereignis kann zu jeder Zeit zwischen dem Eintritt und dem Austritt übermittelt werden, sofern der TnGeschlossen Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. sich noch in der ersten Phase befindet. Diese endet mit dem Ereignis "Ende Phase I" (siehe auch "Ende der Phase I (AsA)").

Die Nachricht wird, wie auch alle anderen Nachrichten, die den Maßnahmeverlauf betreffen, über den Maßnahmeassistenten gesendet, wenn die entsprechende Aktion vorgenommen wurde:

Es erscheint der bekannte Assistent:

Hier wählen Sie die Aktion "Verlängerung der Phase I beantragen" aus.

Anzugeben sind der Verlängerungsgrund und das neue Enddatum für die Phase I. Als Grund ist derzeit nur eine Angabe vorgesehen.

Sie erhalten auf diesen Nachrichtentyp eine Zustimmung oder Ablehnung von der BAGeschlossen Bundesagentur für Arbeit.