Der BAGeschlossen Bundesagentur für Arbeit wird ggfs. ein anderer Beendigungs- bzw. Verbleibsgrund angezeigt. Dies ist jedoch kein Fehler, sondern von technischer Seite beabsichtigt. Bei der Angabe des Beendigungs- bzw. Verbleibsgrund, sofern sie tatsächlich zutreffen, kann der Träger keine falschen Daten übermitteln. Die Beendigungsgründe werden durch den Provider korrekt an die BA übermittelt. Die Gründe werden durch das IT-Verfahren bei der BA geändert und stellen sich in der Software der BfkGeschlossen Beratungsfachkraft Bei der Agentur für Arbeit zuständiger Ansprechpartner für einen Kunden/Teilnehmer. anders dar.