Testen der Anmeldung im Erst- und Wiederholverfahren

Die Anmeldung im Erstverfahren wird durchgeführt, wenn der TnGeschlossen Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. erstmalig an einem Integrationskurs teilnimmt bzw. die "Erstzulassung" hat. Die Anmeldung im Wiederholverfahren ist für Tn, die einen Integrationskurs wiederholt durchführen. Die Zulassung für dieses Verfahren muss vorliegen.