Da in Qualli.life personenbezogene Daten verarbeitet werden, gebietet die DSGVO Datenschutz-Grundverordnung (https://dsgvo-gesetz.de) (dsgvo-gesetz.de) nach einer gewissen Zeit eine Pseudonymisierung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden; Quelle: DSGVO Artikel 4 (5). Dies geschieht in Qualli.life mittels Serviceauftrag.
Für diesen Serviceauftrag benötigen wir eine Liste aller zu pseudonymisierenden Personen, idealerweise mit Tn Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme.-Id; eine solche Liste können Sie z.B. mithilfe des Bestandsmanager generieren.
Beim Pseudonymisieren werden folgende Daten gelöscht:
Die Dokumente der Stammakte können hier eine Ausnahme sein, wenn die Teilnahme statistikfreundlich gelöscht wird (siehe auch statistikfreundliches Löschen).
Erhalten bleiben nachfolgende Daten, die teilweise geändert oder verfremdet werden:
Die PLZ bleibt erhalten, um bei Bedarf regionale Auswertungen erheben zu können.
Nachfolgende Daten bleiben unverändert erhalten:
Bei jedem Serviceauftrag zur Pseudonymisierung Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden; Quelle: DSGVO Artikel 4 (5), erhalten Sie ein Pseudonymisierungsprotokoll, worin alle pseudonymisierten Personendaten, nach Maßnahmen/Aufträgen gruppiert, aufgelistet werden.
Einige Hinweise zum Begriff statistikfreundliches Löschen Begriff im Kontext einer Pseudonymisierung: es werden die Daten einer Teilnahme gelöscht. Das statistikfreundliche Löschen wird nur für Teilnahmeverläufe angewandt. Die Daten einer Teilnahme werden so weit gelöscht, dass statistische Auswertungen noch möglich sind.:
Wenn beispielsweise die zu pseudonymisierende Person in einer weiteren Maßnahme eingebucht ist, die zum Zeitpunkt der Pseudonymisierung Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden; Quelle: DSGVO Artikel 4 (5) noch aufbewahrt werden muss, dürfen die Stammdaten dieser Person nicht pseudonymisiert werden. Wird eine solche Konstellation von unserem System erkannt, werden die Stammdaten der Person nicht geändert/gelöscht ("Nein" in "inkl. Stammdaten?")
Die Daten der bereits beendeten Teilnahme werden so weit gelöscht, dass statistische Auswertungen möglich sind (daher der Begriff "statistikfreundliches Löschen Begriff im Kontext einer Pseudonymisierung: es werden die Daten einer Teilnahme gelöscht. Das statistikfreundliche Löschen wird nur für Teilnahmeverläufe angewandt. Die Daten einer Teilnahme werden so weit gelöscht, dass statistische Auswertungen noch möglich sind."). Wenn alle Teilnahmen einer Person gelöscht werden können, wird die Pseudonymisierung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden; Quelle: DSGVO Artikel 4 (5) vollzogen, womit auch die Stammdaten betroffen sind ("Ja" in "inkl. Stammdaten?").