Version 16.8

Die BAGeschlossen Bundesagentur für Arbeit hat die Schnittstelle zur elektronischen Maßnahmeabwicklung auf die Version 2.14 aktualisiert. Daher muss auch Qualli.life dahin gehend aktualisiert werden. Das UpdateGeschlossen Die turnusmäßige Aktualisierung behebt Fehler bzw. Probleme und führt manchmal kleinere Neuerungen ein. auf Qualli.life 16.8 steht ab dem 14.07.2023 zur Verfügung.

Es muss zwingend zeitnah installiert werden, wenn Sie eine der hier aufgeführten Neuerungen nutzen möchten oder müssen. Auch sollte es vor dem Senden von Austrittsmeldungen installiert sein, da es neue Verbleibs- und Beendigungsgründe gibt.
Bis zum 20.11.2023 muss das Update installiert sein, wenn Sie BvBGeschlossen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (Verfahrenszweig 00) in den Ausprägungen BvB [BvB 1], BvB-Reha (Vergabe) [BvB 2] und BvB-Reha (preisverhandelt) [BvB 3], BaEGeschlossen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (Verfahrenszweig 01) in den Ausprägungen BaE integrativ [BaE 1], Bae kooperativ [BaE 2] und BaE kombiniert [BaE 3], Reha AuWGeschlossen Rehabilitanden Aus- und Weiterbildung (Verfahrenszweig 02) oder WmAGeschlossen Weiterbildung mit Abschluss-Maßnahmen mit EMAWGeschlossen Elektronische Maßnahmeabwicklung (Verfahren, das die Art und Weise der Datenübertragung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bildungsträger beschreibt) Aussprache: emaw-Unterstützung durchführen. Ab diesem Tag treten neue Ereignisse in Kraft, die nur mit Qualli.life 16.8 und höher bearbeitet werden können.

Grundsätzlich empfehlen wir jedoch, dass alle Benutzer die Updates immer zeitnah installieren, um Probleme zu vermeiden.

Neues in EMAW 2.14

Video: Neue Nachrichtentypen

Die folgenden Änderungen und Neuerungen sind durch die BA vorgegeben und wurde nach dem aktuellen Stand der verfügbaren Informationen in Qualli.life umgesetzt.

Wir weisen darauf, dass wir mit Änderungen in den Folgemonaten rechnen, die sich durch Praxiserfahrungen ergeben werden.
Wir haben alle Neuerungen so flexibel wie möglich in Qualli.life umgesetzt. Daher besteht die Möglichkeit, die neuen Funktionen anders zu nutzen, als dies vorgesehen ist. Das ist erforderlich, da einige Anforderungen unklar und widersprüchlich sind. Bei der möglicherweise falschen Nutzung blendet Qualli.life entsprechende Warnmeldungen ein. Diese sollten genau gelesen werden.
Kontaktieren Sie bei Unklarheiten gerne unseren Support per E-Mail oder Telefon oder wenden Sie sich an die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bei fachlichen Fragen.

Es folgen die Neuerungen, die die Elektronische Maßnahmeabwicklung betreffen:

  • Der Nachrichtentyp "Ausbildungsvertrag von Träger" liegt in einer neuen Version vor, die die vorherige Version ablöst. Damit muss zum Dokument angegeben werden, um welche Art von Dokument es sich handelt. Dabei stehen zur Auswahl:
    • Ausbildungsvertrag
    • eingetragener Ausbildungsvertrag/Kammernachweis
    • Kooperationsvertrag
    • Bescheinigung Ausbildereignung
    • Umschulungsvertrag
    • Erklärung des Ausbildungsbetriebes

    Da nun nicht mehr nur Ausbildungsverträge mit dieser Nachricht übermittelt werden dürfen, wurde die Nachricht in Qualli.life umbenannt in "ausbildungsrelevantes Dokument". Solche Dokumente werden weiterhin aus dem Programmbereich QUALIFIZIERUNG→Berichte gesendet.

    Dieser Nachrichtentyp wird eingesetzt in AsA flexGeschlossen Assistierte Ausbildung flexibel nach §§ 74, 75, 75a SGB III bzw. § 16 SGB II (Verahrenszweig 10), BaE, Reha AuW, WmA, irMV-bbA und irMV-THB.

    Die Übermittlung der Dokumentenart erfolgt erst ab dem 20.11.2023. Bis dahin wird diese in die Bemerkungen aufgenommen.

  • Für die Maßnahmetypen BaE, Reha AuW und WmA muss eine Nachricht über den Wechsel der Ausbildungsform, z.B. von integrativ in kooperativ, an die BA gesendet werden, wenn ein solcher ansteht. Bei den Maßnahmetypen BaE 1 und BaE 2 ändert sich hier nichts. Bei den Maßnahmen BaE 3 (BaE-kombiniert) und Reha AuW ist ab dem 20.11.2023 eine Zustimmung der Beratungsfachkraft erforderlich. Deswegen gibt es im Programmbereich "Schule und Beruf" nun zwei Möglichkeiten, eine solche Nachricht zu senden:

    Beide werden genauso genutzt, wie dies bisher der Fall war. Auf letztere kann die BA eine "Zustimmung" oder eine "Ablehnung" schicken. Zusätzlich gibt es bei dem Antrag die Möglichkeit als Ausbildungsform auch "betrieblich begleitet" und "VAmBGeschlossen Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken: inklusive Ausbildungsform im Betrieb und in Berufsbildungswerken./betriebsnah" auszuwählen.

  • Sollte sich der Kooperationsbetrieb ändern, aber die Ausbildungsform nicht, wird eine Nachricht vom Typ "Meldung eines Kooperationsbetriebes" aus dem Programmbereich TEILNEHMER→Schule & Beruf mit der Aktion "Kooperationsbetrieb melden" gesendet. Diese Meldung enthält Betriebs- und Ansprechpartnerdaten. Bei BaE 1-Maßnahmen bleibt dies auch so. Bei den Maßnahmetypen BaE 2, BaE 3, Reha AuW und WmA wird mit dieser Nachricht ab dem 20.11.2023 der Kooperationsvertrag und ein Nachweis über die Ausbildungseignung übermittelt (Kooperationsvertrag/Bescheinigung Ausbildereignung senden). Alle Angaben zum Ansprechpartner sind optional.
  • Die BvB hat in diesem Jahr ein neues Fachkonzept erhalten. Eine wesentliche Neuerung ist die Arbeit mit "Förderzielbereichen". Wenn ein Förderzielbereich beendet wurde, stellt der Bildungsträger dem TnGeschlossen Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. einen entsprechenden Nachweis aus. Dieser Nachweis muss an die Beratungsfachkraft übermittelt werden. Hierfür steht ab dem 17.07.2023 der neue Nachrichtentyp "Nachweis Förderzielbereich" zur Verfügung. Legen Sie den Nachweis in Form eines PDFGeschlossen Portable Document Format Ein plattformunabhängiges Dateiformat, das von Adobe Systems entwickelt wurde. Zum Lesen dieser Dokumente ist ein PDF-Reader (z.B. Adobe Reader) erforderlich.-Dokuments im Programmbereich QUALIFIZIERUNG→Berichte ab und senden Sie diesen.
  • Während der Teilnahme an einer längerfristigen Maßnahme kann es zu Unterbrechungen wegen Elternzeit oder wegen einer Krankheit mit Anspruch auf Krankengeld kommen. Da diese bei BaE und Reha AuW vertraglich dazu führen, dass die Maßnahmekosten nicht weitergezahlt werden, kann eine solche Unterbrechung ab dem 17.07.2023 an die BA gemeldet werden. Starten Sie hierfür den Teilnahme-Assistenten z.B. am ersten Tag der Unterbrechung und verfolgen Sie den Weg zum "Aussetzen" der Teilnahme. Nach Abschluss des Assistenten wird die Nachricht vom Typ "Unterbrechung" gesendet.

    Übermitteln Sie diese Nachricht nicht vorher, da der Tn automatisch auf "inaktiv" gesetzt wird.

    Am Ende der Unterbrechung muss der Teilnahme-Assistent erneut ausgeführt werden, um die Teilnahme fortzusetzen. Eine Automatisierung der Teilnahmestatuswechsel ist bereits in Planung und wird in Qualli.life in absehbarer Zeit implementiert.

  • Bei der Beendigung oder dem Abbruch der Teilnahme muss immer eine Austrittsmeldung gesendet werden. Diese enthält einen Beendigungsgrund, der beschreibt, warum die Teilnahme beendet wurde und einen Verbleibsgrund. Dieser beschreibt, was der Tn nach der Maßnahme macht. Ab dem 17.07.2023 dürfen folgende Verbleibsgründe nicht mehr verwendet werden:
    • Arbeit - Minijob (-450 Euro) Ausbildung - betriebliche Ausbildung nach §4 BBiG, §25 HWO - gefördert
    • Ausbildung - betriebliche Ausbildung nach §4 BBiG, §25 HWO - ungefördert
    • Ausbildung - betriebliche Ausbildung nach §66 BBiG, §42m HWO - gefördert
    • Ausbildung - betriebliche Ausbildung nach §66 BBiG, §42m HWO - ungefördert
    • Ausbildung - außerbetriebliche Ausbildung nach §4 BBiG, §25 HWO
    • Ausbildung - außerbetriebliche Ausbildung nach §66 BBiG, §42m HWO
    • Werkstatt für behinderte Menschen

    Ersetzt werden diese durch:

    • Arbeit – Minijob
    • Ausbildung - betriebliche Ausbildung nach § 4 BBiG, § 25 HWO, SeeArbG, AltPflG und 2. Teil des PflBG gefördert
    • Ausbildung - betriebliche Ausbildung nach § 4 BBiG, § 25 HWO, SeeArbG, AltPflG und 2. Teil des PflBG ungefördert
    • Ausbildung - betriebliche Ausbildung nach §66 BBiG, §42r HWO - gefördert
    • Ausbildung - betriebliche Ausbildung nach §66 BBiG, §42r HWO – ungefördert
    • Ausbildung - außerbetriebliche Ausbildung nach § 4 BBiG, § 25 HWO, SeeArbG
    • Ausbildung - außerbetriebliche Ausbildung nach § 66 BBiG, § 42r HwO - gefördert

    Bei den Beendigungsgründen entfällt der Grund "Werkstatt für behinderte Menschen" und wird ersetzt durch "fehlende Arbeitsmarkt-Fähigkeit (z. B. WfbM)". Hinzu kommt noch "Ausbildung außerbetrieblich". Die neuen Gründe werden den entsprechenden Auswahllisten in Qualli.life automatisch hinzugefügt.

Weitere Neuerungen in Qualli.life 16.8

Folgende die Neuerungen sind enthalten:

  • Neue/geänderte Auftragstypen:
    • BvB [BvB 1]
    • BvB-Reha (Vergabe) [BvB 2]
    • BvB-Reha (preisverhandelt) [BvB 3]
    • BaE integrativ [BaE 1]
    • BaE kooperativ [BaE 2]
    • BaE kombiniert [BaE 3]
  • Bei BvB-Maßnahmen, die nach dem neuen Fachkonzept 2023 durchgeführt werden, müssen die Aufträge mit einem der neuen Auftragstypen definiert sein. In der Auswahl der Auftragstypen finden Sie eine neue Spalte, die den Zusatz "ab 2023" beinhaltet. Nutzen Sie nur noch diese Auftragstypen. Bei BaE ist nur eine Änderung notwendig, wenn Sie die neue "BaE kombiniert" durchführen.

  • Neues BvB-Fachkonzept: Die neue BvB ist nicht mehr in die Qualifizierungsstufen Eignungsanalyse, Grundstufe, Förderstufe und Übergangqualifizierung unterteilt. Daher werden auch in Qualli.life keine Stufen mehr verwendet. Die Qualifizierung wird in Förderzielbereiche unterteilt und diese sind vorgegeben. In Qualli.life sind sie zu finden in QUALIFIZIERUNG→Ablaufplanung / Ziele. Sofern der geöffnete Tn in einer der neuen BvB-Maßnahmen eingebucht ist, werden die Förderzielbereiche automatisch hinzugefügt. Sie müssen nur die geplanten Zeiträume und die Berufsfelder ergänzen. Nach Abschluss eines Förderzielbereichs müssen Sie den Status - je nach Ergebnis - auf "abgebrochen" oder "beendet" setzen. Im Update auf 16.9 und 16.10 werden weitere Änderungen durchgeführt, um die Anforderungen an die Dokumentation der neuen BvB zu implementieren. Dazu gehören die neuen LuVen, Qualifizierungs- und Förderpläne und eine neue Form der Stärken-/Schwächenanalyse.
  • Der Katalog der Leistungsklassifizierung in der beruflichen Rehabilitation wurde um eine weitere Hierarchie-Ebene "Fachkompetenz" erweitert.
  • Folgende Programmbereiche wurden erneuert:
  • Damit unterstützen einige jetzt auch Berechtigungen auf Unterseiten-Ebene.

  • Die Vertretungsfunktion enthält nun ein Suchfeld, in dem man die Kollegen nach Namen oder Kürzel filtern kann und die Namensliste ist alphabetisch sortiert.
  • Wenn die Berechtigungen des Programmbereichs QUALIFIZIERUNG→Berichte "Nur Lesen" sind, konnten die Dokumente nicht geöffnet werden.
  • Einige Tabelleneinstellungen in AGHGeschlossen Arbeitsgelegenheiten (Verfahrenszweig 06)- und AsAGeschlossen Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III (Verfahrenszweig 10) flex-Abrechnungen, wie z.B. geänderte Spalten, wurden nicht korrekt gespeichert.
  • E-Mail-Adressen, bei denen die Top-Level-Domain (also die Domänen-Endung, wie z.B. ".de") länger als 6 Zeichen ist, wurde fälschlicherweise als nicht valide angesehen.